Ordentliche Bezirksgruppen-Hauptversammlung mit Neuwahlen.

 

Bezirksgruppe Reutte
Donnerstag, 28. September 2023
Einlass: 19 Uhr, Beginn: 19.30 Uhr
Hotel Goldener Hirsch
Mühler Straße 1, 6600 Reutte

 

Aufgrund des Endes der vierjährigen Funktionsperiode gem. § 43 Abs. 1 der Satzungen des Österreichischen Wirtschaftsbundes – Landesgruppe Tirol beruft der Bezirksgruppenobmann, Christian Strigl, gem. § 31 lit. b der Satzungen des Österreichischen Wirtschaftsbundes – Landesgruppe Tirol auf Empfehlung des Bezirksgruppenvorstandes der Bezirksgruppe Reutte für 28. September 2023 eine Bezirksgruppenhauptversammlung mit Neuwahlen ein. Auf dieser Seite findest Du alle relevanten Informationen und Unterlagen, die laufend aktualisiert werden (Stand: 09. August 2023).

Folgende Unterlagen stehen Dir zum Download zur Verfügung:

FAQ

Welche Funktionen stehen zur Wahl?

Zur Wahl stehen die/der Bezirksobfrau/-obmann und seine/ihre Stellvertreter.

Wer darf wählen?

Alle Mitglieder der Bezirksgruppe Reutte sind herzlich willkommen. Wahlberechtigte Delegierte sind gemäß unseren Satzungen folgende Funktionäre:

  • Bezirksgruppenvorstand
  • Ortsgruppenobleute und Stellvertreter
  • Mitglieder des Bezirksstellenausschusses der Wirtschaftskammer (sofern WB-Mitglied)
  • WB-Bürgermeister und WB-Vizebürgermeister
  • Abgeordnete zum Nationalrat, Bundesrat und Landtag (sofern vom Wirtschaftsbund nominiert)
  • sowie weitere Delegierte aus den Ortsgruppen (je angefangene 50 Mitglieder ist ein zusätzlicher Delegierter je Ortsgruppe zu entsenden);

Wer kann sich um die Funktionen bewerben?

Jedes aktive ordentliche oder außerordentliche Mitglied, das vor dem 19. Juli 2023 Mitglied des Tiroler Wirtschaftsbundes geworden ist.

Wer kann Wahlvorschläge einbringen?

Wahlvorschläge können vom Bezirksgruppenvorstand sowie von jedem ordentlichen sowie außerordentlichen Mitglied schriftlich bis Sonntag, 17. September 2023 in der Landesgeschäftsstelle eingebracht werden. Der Wahlvorschlag muss zwingend einen Kandidaten um das Amt der/des Bezirksgruppenobfrau/-obmannes sowie mindestens eine/einen Kandidatin/Kandidaten um das Amt des Stellvertreters aufweisen.

Welche Wahlvorschläge sind zur Vollversammlung zugelassen?

Folgende Personen sind zur Wahl um das Amt der/des Bezirksgruppenobfrau/-obmannes sowie ihrer/seiner Stellvertreter zugelassen:

  • Bislang kein offizieller Wahlvorschlag eingelangt

Du hast noch Fragen?

Wir stehen Dir gerne unter reutte@wirtschaftsbund-tirol.at für Fragen zur Verfügung!

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