Lückenlose Implementierung der steuerfreien Mitarbeiterprämie

26.02.2024

Barbara Thaler fordert lückenlose Implementierung der steuerfreien Mitarbeiterprämie in Kollektivverträgen

Ohne lohngestaltende Vorschrift ist 2024 keine Auszahlung mehr möglich – Prämienregelung aktuell nur bei Bruchteil der Kollektivverträge umgesetzt – Gewerkschaft blockiert

Tirols Wirtschaftsbundobfrau Barbara Thaler appelliert dringend an die Gewerkschaftsvertreter, bei den Gesprächen über die Umsetzung der steuerfreien Mitarbeiterprämie einen Kurswechsel einzuleiten. „Ab diesem Jahr kann die Mitarbeiterprämie bis zu 3.000 Euro je Arbeitnehmer vom Arbeitgeber nur dann ausbezahlt werden, wenn sie im vollen Umfang aufgrund einer lohngestaltenden Vorschrift – im Normalfall aufgrund eines Kollektivvertrages – festgelegt ist. Aktuell ist das leider nur bei einer Handvoll Kollektivverträgen der Fall. Mit ihrer Blockadehaltung verhindern die Arbeitnehmervertreter in zahlreichen Kollektivverträgen die abgabenfreie Mitarbeiterprämie zum Nachteil der Mitarbeiter“, erklärt Thaler.

„Die Arbeitnehmerseite verknüpft eine mögliche Zustimmung häufig mit neuen Forderungen und blockiert dadurch eine möglichst umfassende Lösung für alle Arbeiternehmerinnen und Arbeiternehmer“, kritisiert Thaler und zeigt sich über die ablehnende Haltung überrascht. „Die Mitarbeiterprämie ist ein effektives und unbürokratisches Instrument, das voll und ganz den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zugutekommt. Gerade in diesen finanziell angespannten Zeiten ist es sehr irritierend, dass die Gewerkschaft dieser für beide Seiten attraktiven Lösung so beharrlich entgegensteht“, so Thaler und fordert die Kollektivvertragspartner auf, im Rahmen einfacher Zusatzvereinbarungen die Mitarbeiterprämie zu ermöglichen.

Service: So einfach geht’s

Beispiel für eine solche Zusatzvereinbarung zum bestehenden Kollektivvertrag am Beispiel des Kollektivvertrages für Angestellte in Reisebüros: https://bit.ly/3IcUVjy

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