Tiroler Wirtschaftskammerwahl 2025
Ja, richtig gelesen: Das ist Deine Wahl! Denn Du hast als UnternehmerIn das Recht, die VertreterInnen Deiner Branche mitzubestimmen. Keine Selbstverständlichkeit! Im Gegenteil: sogar ein wahrer Luxus. Viele Länder beneiden uns um unsere gesetzlich verankerte Interessenvertretung. Am 12. und 13. März 2025 hast Du die Wahl. Du hast noch keinen Überblick? Auf dieser Seite findest Du die Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Die wichtigsten Links auf einen Blick:
Wir arbeiten für die Wirtschaft
Der Wirtschaftsbund ist seit jeher die treibende Kraft in der Wirtschaftskammer Tirol. Wir verhandeln, wir nehmen Stellung, wir verbessern, wir helfen und wir fordern. Nicht nur im Interesse der Tiroler Wirtschaft, sondern im Interesse des Standortes Tirol. Unsere 1.272 KandidatInnen in 71 Fachorganisationen stehen für Kontinuität, Kompetenz und Verlässlichkeit. Diese Eigenschaften machen den Wirtschaftsbund auch diesmal wieder zur richtigen Wahl.
Was ist eigentlich die Wirtschaftskammerwahl?
Alle fünf Jahre geben die Mitglieder der Wirtschaftskammer in der sogenannten „Urwahl“ ihre Stimme(n) ab. Das heißt, dass sie direkt ihre Branchenvertreter in den einzelnen Fachorganisationen wählen. Von der Landesinnung der Friseure bis hin zur Fachgruppe der Hotellerie werden insgesamt 71 Wahlen abgehalten. Als UnternehmerIn wählst Du in jenen Fachgruppen/Fachvertretungen, in denen Du Mitglied bist. Klartext: Wenn Du mehrere Gewerbeberechtigungen hast, kannst Du auch in mehreren Fachgruppen/Fachvertretungen eine Stimme abgeben.
Wer kann gewählt werden?
Zur Wahl stehen UnternehmerInnen. Sie können nur kandidieren, wenn sie in der jeweiligen Fachorganisation auch aktives Mitglied sind. Sie stehen für Deine branchenspezifischen Interessen ein und sind Praktiker, die durch ihren eigenen Betrieb Deine Anliegen und Probleme verstehen und dafür Lösungen erarbeiten. Unsere Praktiker findest Du hier
Wer darf wählen?
Wahlberechtigt sind alle UnternehmerInnen mit aufrechter Gewerbeberechtigung. Jedes Mitglied hat pro „Mitgliedschaft“ eine Stimme. EinzelunternehmerInnen üben das Wahlrecht persönlich aus. Juristische Personen oder sonstige Rechtsträger (GmbHs, AGs, Gemeinden etc.) müssen zur Ausübung des Wahlrechts einen Gesellschafter, einen Geschäftsführer, ein Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglied oder einen Prokuristen bestimmen. Dazu ist eine entsprechende Vollmacht auszufüllen, die zur Wahl bzw. zur Abholung der Wahlkarte mitzubringen ist.
Wie kann ich wählen?
Bis zum 23. März per Wahlkarte:
Einfach und bequem unter wahlkartenantrag.wko.at oder per Mail an wahl2025@wktirol.at Deinen Wahlkartenantrag anfordern und unterschrieben zurücksenden. Anschließend bekommst Du Deine Wahlkarte per Post zugestellt. Diese muss ausgefüllt (Achtung: eidesstattliche Erklärung auf der Rückseite der Wahlkarte unterschreiben!) spätestens am 13. März 2025 in der Wirtschaftskammer einlangen. Also am besten spätestens am 11. März ab zur Post damit.
Bis zum „korrektes Datum“ direkt in Deiner Bezirksstelle:
Du kannst ab sofort direkt in der Bezirksstelle der Wirtschaftskammer Deines Heimatbezirks wählen. Einfach hingehen und Unterlagen ausfüllen – erledigt. Achtung: Juristische Personen oder sonstige Rechtsträger brauchen eine Vollmacht.
Am 12. und 13. März in Deinem Wahllokal vor Ort:
Insgesamt werden in ganz Tirol 97 Wahllokale (Zweigwahlkommissionen) eingerichtet. Du kannst in Deinem – WICHTIG: für Deinen Unternehmenssitz zuständigen – Wahllokal zwischen 7.30 und 19.00 Uhr Deine Stimme abgeben. Du kennst Dein Wahllokal nicht? Hier findest Du alle Wahllokale
Du hast noch Fragen?
Wahl-Hotline: Unser Experte Dr. Wolfgang Rech steht Dir jederzeit für Fragen unter 0676/4136412 zur Verfügung.